AGB

AGB der Laas & Ködel Bauelemente GmbH

1 Geltung der AGB

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Laas & Ködel Bauelemente GmbH geschlossenen Verträge sowie Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Laas & Ködel Bauelemente GmbH geändert oder ausgeschlossen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung bzw. Teilleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage gilt die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" (VOB) in der jeweils gültigen Fassung.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Laas & Ködel Bauelemente GmbH hält sich, soweit nicht anders angegeben, an Angebote 30 Kalendertage gebunden. Mündliche oder telefonische Abreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Laas & Ködel Bauelemente GmbH wirksam.

2.2 Kündigt der Kunde vor Beginn der Ausführung des Auftrages den Vertrag, ist die Laas & Ködel Bauelemente GmbH berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.3 Unterlagen wie zum Beispiel Abbildungen, Skizzen und Konstruktions- und Detailpläne bleiben bis zur Auftragserteilung Eigentum der Laas & Ködel Bauelemente GmbH und dürfen nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden.

2.4 Für Abweichungen von den in Angeboten oder in beigefügten Unterlagen enthaltenen Gewichts-, Maß-Leistungs- oder sonstigen technischen Angaben, welche sich im Rahmen der DIN-Vorschriften und handelsüblichen Toleranzen bewegen, haftet die Laas & Ködel Bauelemente GmbH nicht.

3 Leistungen und Lieferungen

3.1 Wird die von der Laas & Ködel Bauelemente GmbH geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere weil sie außerhalb ihres Machtbereichs liegen (z. B. Arbeitskampf, Brand oder andere Betriebsstörungen), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

3.2 Von der Laas & Ködel Bauelemente GmbH angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem ihr der Kunde verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Ist die Laas & Ködel Bauelemente GmbH für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Kunde rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen (Meterriss zur Höhenangabe bauseits anlegen) erbringen.

4 Berechnungsmaße

4.1 Bei Rollläden werden dem Lichtmass in der Höhe 150 mm zugegeben. Bei Fenstern und Haustüren ist das Blendrahmenmass Abrechnungsgrundlage.

5 Montagebedingungen

5.1 Werden Stemmarbeiten wegen zum Beispiel zu kleinen Rollraumes (Stemmen von Aussparungen von Mauerkasten und Gurtscheibe, Montage in Beton sowie Schweißarbeiten) notwendig und sind vorab nicht schriftlich angeboten worden, ist die Laas & Ködel Bauelemente GmbH berechtigt diese Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

5.2 Wenn nicht anders vereinbart ist bei Außenarbeiten der Bauherr/Kunde für die Gestellung eines den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen entsprechenden Gerüstes sowie erforderliche Hebezeuge verantwortlich.

5.3 Die Fenster und Türen müssen vor der Rollladenmontage im Bau eingesetzt sein. Bei elektrischen Antrieben müssen elektrische Zuleitungen und Anschlussarbeiten bauseits ausgeführt werden, es sein denn dies ist im Angebot enthalten.

6 Versand

6.1 Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Absender nicht.

7 Abnahme und Beanstandungen

7.1 Die Laas & Ködel Bauelemente GmbH kann nach Fertigstellung die Abnahme der Leistung verlangen, die vom Kunden innerhalb von 6 Werktagen durchgeführt werden muss. Wird keine Abnahme verlangt und wird die Leitung durch den Kunden in Benutzung genommen, so gilt die Leistung als abgenommen.

7.2 Eine Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen hat der Kunde spätestens zu dem in Punkt 7.1 bezeichneten Zeitpunkt zu machen.

7.3 Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden; die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel darf nicht verweigert werden.

7.4 Offensichtliche Mängel und Beschädigungen bei Lieferungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet werden.

8 Schadensersatz

8.1 Schadensersatzansprüche gegen die Laas & Ködel Bauelemente GmbH sind ausgeschlossen, sofern sie nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird. Dieser Haftungsausschluss betrifft Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.

9 Zahlungen, Vorauszahlungen, Zahlungsverzug

9.1 Die Laas & Ködel Bauelemente GmbH kann für Teillieferungen und Teilleistungen Vorauszahlungen verlangen. Vorauszahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

9.2 Zahlungen sind sofort nach Fertigstellung und Rechnungseingang per Überweisung ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes vorab schriftlich vereinbart wurde.

9.3 Zahlungseinbehalte bei Mängeln nach gesetzlicher Regelung (max. das 3-fache der Schadensbeseitigungskosten). Abzüge für Baunebenkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.

9.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind.

9.5 Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung und Rechnung genannten Preise und Zahlungsbedingungen des § 9 diese AGB. Wenn das Zahlungsziel überschritten wird, ist die Laas & Ködel Bauelemente GmbH berechtigt, auch ohne gesonderte Zahlungserinnerung, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu verlangen, sofern kein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann.

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Die von der Laas & Ködel Bauelemente GmbH gelieferte und/oder montierte Ware, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Laas & Ködel Bauelemente GmbH.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in der Höhe des Gegenwertes bzw. in Höhe der Restforderung an die Laas & Ködel Bauelemente GmbH abgetreten.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Laas & Ködel Bauelemente GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

11 Gewährleistung

11.1 Alle innerhalb von 2 Jahren auftretenden oder angezeigten Mängel, welche auf Materialfehler oder mangelhafte Montage zurückzuführen sind, werden durch die Laas & Ködel Bauelemente GmbH durch Reparatur oder Ersatz behoben. Für elektrische Antriebe, Schaltgeräte und bewegliche Teile beträgt die Gewährleistung 6 Monate.

11.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Abnahme der Leistung.

11.3 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder durch übermäßige Beanspruchung. Sollte der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen, so haftet die Laas & Ködel Bauelemente GmbH nicht für daraus entstandene Schäden. Weiterhin sind Glasschäden nach Abnahme der Lieferung von der Gewährleistung ausgeschlossen.

11.4 Abweichungen einzelner Liefergegenstände einer Gattungslieferung in Struktur und Farbe stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien begründet und handelsüblich sind.

11.5 Alle beweglichen Beschlagsteile bei Fenstern, Haustüren und Wintergartenmarkisen müssen jährlich geölt und nachgestellt werden. Dies sind Wartungsarbeiten, die nicht der Gewährleistung unterliegen.

12 Besondere Hinweise

12.1 Es ist die Obliegenheit des Kunden die Rollladenkasten frei zugänglich zu halten. Für Schäden an zum Beispiel Tapeten des Revisionsdeckels etc. haftet die Laas & Ködel Bauelemente GmbH nicht.

12.2 Die Laas & Ködel Bauelemente GmbH ist berechtigt, die fertig gestellten Objekte zu Werbezwecken zu fotografieren und in eine Referenzliste aufzunehmen.

13 Abschließende Bestimmungen

13.1 Für sämtliche Verträge wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Der Kunde darf Rechte und Ansprüche aus den mit der Laas & Ködel Bauelemente GmbH geschlossenen Verträgen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung abtreten.

13.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ungültig sein, so bleiben alle übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die der ursprünglichen am nächsten kommt.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve.

AGB Stand 01.01.2013